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Gesundheit

Informationen zu Schnell- und Selbsttests! Gültig für Rostock ab 10.04.

Seit dem 31.03.2021 ist für die Nutzung aller körpernaher Dienstleistungen (einschließlich Friseure und Betriebe des Heilmittelbereiches) ein tagesaktueller Test erforderlich. Praxen, in denen medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen angeboten werden (z.B. Physiotherapie-Praxen) sind davon ausgenommen.

Ab 06.04.2021 werden auch beim Terminshopping, in Museen und weiteren geöffneten Kultureinrichtungen, derzeit zugelassenen Veranstaltungen und Beherbergungen zu nicht touristischen Zwecken sowie in Fahrschulen tagesaktuelle Schnell- bzw Selbsttests benötigt. Ausnahmen gelten für Gottesdienste, Trauungen, Beerdigungen, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und Baumärkte. Ebenfalls ausgenommen ist der Einzelhandel, der seit Längerem ohne Terminvereinbarung geöffnet ist, also der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Großhandel, Gartenbaucenter sowie Buchhandlungen.

Lediglich in der Hansestadt Rostock gelten alle Regelungen für Schnell- und Selbsttests erst ab dem 10.04.21.

Wird zur Wahrnehmung einer Dienstleistung, Leistung oder einer Veranstaltung ein Selbsttest vor Ort durchgeführt, muss das negative Testergebnis dokumentiert werden. Nutzen Sie dafür das offizielle Dokument zur Testzertifizierung oder eine IT-gestützte Anwendung zur Dokumentation. Diese Dokumentation über das Testergebnis muss 4 Wochen aufbewahrt werden und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen herausgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass der Schnelltest lediglich zur Wahrnehmung der Leistung berechtigt und danach seine Gültigkeit verliert!

Quelle :
Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
– Staatskanzlei –
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin

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