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Hansestadt

Viele Lockerungen vorgezogen. Alle Öffnungen auf einen Blick hier.

Corona Rostock

Zum 1. Juni werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann sind wieder Treffen mit 10 Personen aus 5 Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahre, vollständig geimpfte Personen und Genesene werden nicht mitgerechnet. Hochzeitsfeiern können dann wieder mit bis zu 30 Personen stattfinden.

Ab dem 11. Juni sind auch wieder Familienfeiern in der Gastronomie mit bis zu 30 Personen möglich. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Im Innenbereich sind Tests erforderlich.

Ab 21. Juni: Familienfeiern in der Gastronomie sind wieder mit bis zu 60 Personen möglich. Privat können Feiern mit bis zu 30 Personen stattfinden. Auch hier gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet.

Ab 5. Juli: Familienfeiern in der Gastronomie können wieder mit bis zu 100 Personen stattfinden. Privat geht das mit bis zu 50 Personen. Auch hier kommen die vollständig Geimpften und Genesenen noch hinzu.
Tourismus

Seit 28. Mai gilt:
Beherberung für Gäste aus MV: Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Land- und Waldschulheimen, Angeboten zur Kinder- und Jugenderholung und vergleichbare Beherbergungen. Dies gilt mit negativem Test bei Anreise und Aktualisierung der Tests spätestens alle 3 Tage.
Öffnung tourismusnaher Dienstleistungen: Beispielsweise Strandkorbverleih, Bootsvermietung und Fahrgastschifffahrt.
Öffnung von Freizeit- und Kletterparks (Außenbereiche), Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten (Innenbereiche) – mit Test.
Öffnung von Besucherzentren und Tourismusinformationen
Seit dem 28. Mai 2021 können Personen, die einen Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, wieder einreisen. Sie können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleitet (eine Testpflicht besteht in diesem Fall nicht).

Ab 4. Juni:
Beherbergung für Gäste außerhalb von MV: Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Land- und Waldschulheimen, Angeboten zur Kinder- und Jugenderholung und vergleichbare Beherbergungen.

Ab 11. Juni:
Der Tagestourismus nach MV ist wieder erlaubt: Eine Einreise zu Besuchen bei Familie und Freunden ist auch ohne Übernachtungsbuchung wieder möglich. Familienfeiern können mit bis zu 30 Gästen im Innenbereich stattfinden.

Ab 14. Juni:
Öffnung hoteleigener Schwimmbäder und Saunas, Spaßbäder und Hallenbäder. Für einen Besuch ist ein negativer Coronatest erforderlich.
Öffnung von Freizeitparks, Zirkussen und Indoor-Freizeitangeboten. Für einen Besuch ist ein negativer Coronatest erforderlich.
Kultur

Ab 1. Juni:
Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 Quadratmeter, mit Testpflicht
Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht
Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Test- und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.
Sport

Ab 1. Juni kann wieder Sport getrieben werden:
Sport im Freien: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen
Sport im Innenbereich: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen (pro Halle/abtrennbarem Hallenteil) – Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test
Öffnung Freibäder und Schwimmbäder im Freien für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport sowie für den allgemeinen Betrieb mit behördlich genehmigtem Schutz- und Hygienekonzept – Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test;
Öffnung Hallenbäder nur für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport – mit behördlich genehmigtem Schutz- und Hygienekonzept, Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test.
Öffnung von Fitness- und Sportstudios und ähnlichen Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen) (mit Test und Termin, Personenbegrenzung: eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche, Abstand zwei Meter)

Ab 22. Juni auch Wettkämpfe möglich:
Sport im Innen- und Außenbereich: Trainings-/Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Nachwuchsleistungssport – mit Zuschauenden (mit Einzelgenehmigung durch zuständige Behörde bereits ab 1. Juni möglich)
Leistungs- und Profisport mit Zuschauenden
Für alle Öffnungsschritte gelten spezifische Auflagen zur Hygiene und Nachverfolgung (Schutzkonzepte). Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 an sieben aufeinander folgenden Tagen können Öffnungsschritte vorziehen.

Bei Kindern und Jugendlichen genügen in vielen Fällen die Tests, die zweimal pro Woche in der Schule durchgeführt werden.

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