Connect with us

Hansestadt

Maskenpflicht ab Mittwoch an Schulen in Rostock

Maskenpflicht

In den vergangenen Tagen sind die Covid-19-Infektionszahlen in Rostock
weiter angestiegen. Da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den
dritten auf einander folgenden Tag in die risikogewichtete Einstufung
der Stufe „Orange“ eingeordnet ist, sind gemäß der in
Mecklenburg-Vorpommern geltenden landesweiten Bestimmungen nun
gesonderte Infektionsschutzregelungen für Rostock erforderlich.

Bereits ab Mittwoch, 18. August 2021, gilt für alle Personen, die sich
in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhalten, wieder
die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für
Horte.

In vollstationären Pflegeeinrichtungen dürfen höchstens zwei
Besuchspersonen je Bewohnendem, die nicht dauerhaft festzulegen sind,
gleichzeitig die Einrichtung betreten. Dieses gilt auch für besondere
Wohnformen für Menschen mit Behinderung sowie für Angebote für Menschen
mit Behinderung. Auf die Ausnahmen insbesondere nach § 4 Abs. 7 Pflege
und Soziales Corona-VO M-V wird hingewiesen. Das Personal in
vollstationären Pflegeeinrichtungen muss mindestens dreimal
wöchentlich getestet werden. Für Angebote du Maßnahmen im
Innenbereich gilt eine Höchstzahl von 30 Teilnehmenden, im Freien von
bis zu 50 Teilnehmenden.

Sofern die durch die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte risikogewichtete Einstufung die
Stufe „Orange“ an fünf aufeinanderfolgenden unterschreitet, wird eine
gesonderte Bekanntmachung zum Wegfall von Maßnahmen erfolgen.

Hansestadt

Continue Reading
Click to comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Werbung

Veranstaltungen

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
M
D
M
D
F
S
S
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5

Familie

Werbung

Fotograf

Werbung