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Hansestadt

Wohngeld in Zeiten steigender Mieten Stadtverwaltung informiert

Durch die allgemein steigenden Energiekosten in Deutschland kommen in diesem Winter auch in Rostock erhöhte Aufwendungen für das Wohnen auf die Haushalte zu. Die Wohngeldreform soll diese entlasten. Das Wohngeld unterstützt dabei Menschen mit geringem Einkommen. Die Rostocker Stadtverwaltung reagiert auf die Neuerung und bietet seit 2023 ausführliche Informationen zum Wohngeld.

Seit dem 1. Januar 2023 werden die Bürgerinnen und Bürger mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes gezielt entlastet. Denn erstmals wird bei der Berechnung des Wohngeldes ein pauschaler Entlastungsbetrag für die Heizkosten sowie eine pauschale Klimakomponente berücksichtigt. Die Höhe richtet sich danach, wie viele Menschen im Haushalt leben. Dadurch können deutlich mehr Rostockerinnen und Rostocker Wohngeld empfangen. Gleichzeitig steigt der monatliche Wohngeldanspruch pro Haushalt deutlich.

„Auch in Rostock steigt die Zahl der Menschen, die trotz Arbeit oder Rente ihre Wohnung nicht mehr allein bezahlen können. Es ist gut, dass der Bund hier nachgebessert hat. Wir wollen allen, die einen Anspruch auf Wohngeld und damit auf Hilfe haben, den Weg zeigen. Niemand muss sich schämen, Hilfe anzunehmen“, so der Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Steffen Bockhahn.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet mit der Rostocker Wohngeldbehörde in der Hans-Fallada-Straße 1 eine persönliche Anlaufstelle für die schriftliche Erstantragstellung auf Wohngeld an. „Für uns war klar, dass uns mit der Anpassung des Wohngeldes in einer Großstadt wie Rostock eine Vielzahl von Anträgen erreichen werden. Man muss sich vor Augen halten: Die monatlichen Kosten laufen ja weiter und das Geld fehlt dann an anderer Stelle. Uns ist es wichtig, dass wir in dieser schwierigen Zeit für die Rostocker Bürgerinnen und Bürger eine bestmögliche Verwaltungsarbeit leisten und die beantragten Hilfen schnellstmöglich zur Verfügung stellen können. Deshalb werden sich zunächst zehn neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich um die Bearbeitung der Wohngeldanträge kümmern“, so Anika Leese, kommissarische Amtsleiterin für Soziales und Teilhabe.

Wer Wohngeld bezieht, kann zwei weitere staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Zum einen gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket, aus dem unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geltend gemacht werden können. Nähere Informationen finden sich auf dem ausgestellten Wohngeldbescheid. Zum anderen wird noch in diesem Winter ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Diesen erhalten alle Haushalte, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat lang einen berechtigten Wohngeldanspruch hatten. Die Höhe des Zuschusses, der nicht gesondert beantragt werden muss, richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und beträgt mindestens 415 Euro.
Sachgebiet Wohngeld

Hans-Fallada-Str. 1
18069 Rostock

Telefon: 0381 381-5501

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