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Hansestadt

Silvester 2023 Rostock: Wann und wo geböllert werden darf

Silvesterfeuerwerke zum Jahreswechsel nur zwischen 16 und 6 Uhr zünden
Abstände und Sicherheitshinweise unbedingt beachten.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des 31. Dezember 2023 bis 6 Uhr des 1. Januar 2024 abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Bei der Verwendung ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen einzuhalten. Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Tankstellen und Tankanlagen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten. 

Allgemein verboten sind auch das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien T (Seenotsignalmittel) zu anderen als zu den üblichen Notrufzwecken sowie der Kategorien F3 und F4 ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und Anzeige bei der zuständigen Behörde. Nicht zulässig sind das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze, da dies ein unerlaubtes Schießen außerhalb von Schießstätten darstellt, sowie das Herstellen und die Veränderung von Feuerwerkskörpern.

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