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Hansestadt

Ab 10. April negatives Testergebnis Voraussetzung für viele Dienstleistungen! Rostocker Einzelhandel bleibt ohne Terminanmeldung geöffnet

Ab dem 10. April muss beim Shoppen und bei „körpernahen“ Dienstleistungen ein Nachweis in Form eines negativen Testergebnisses vorgezeigt werden. Nähere Details regelt eine Allgemeinverfügung der Hanse- und Universitätsstadt.

Darin heißt es: „Ab dem 10. April müssen Besucher, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, […] entweder einen aktuellen, längstens 72 Stunden zurückliegenden PCR-Test vorlegen. Alternativ genügen auch ein geeigneter 24 Stunden gültiger Schnelltest oder ein vor Ort genommener Selbsttest.“

Diese Regeln gelten außerdem in Museen und weiteren geöffneten Kultureinrichtungen, bei derzeit zugelassenen Veranstaltungen und Beherbergungen zu nicht touristischen Zwecken sowie in Fahrschulen.

Ausnahmen gelten für Gottesdienste, Trauungen, Beerdigungen und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Ebenfalls ausgenommen ist der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Großhandel, Gartenbaucenter sowie Buchhandlungen.

Testzentren in den Rostocker Einkaufszentren
Mit Unterstützung der Apotheken, der OstseeSparkasse (Ospa) und der Veranstaltungsbranche werden zum 10. April mehrere Testzentren in der Stadt errichtet, in denen Schnelltests vorgenommen werden können, so beispielsweise in der Ospa-Filiale in der Warnowallee in Lütten Klein und in Containern vor dem Hotel Radisson Blu in der Innenstadt sowie in den beteiligten Apotheken.

Die Stadtverwaltung geht zusätzlich als Vorbild voran und wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig testen und mit dem neuen Verfahren ein zertifiziertes digitales Testergebnis ausstellen. „Mit diesen Erfahrungen können wir anderen Unternehmen ein Konzept vorlegen, wie regelmäßiges Testen einheitlich möglich ist“, erläutert Claus Ruhe Madsen.

„Uns war klar, dass wir mit steigenden Inzidenzen auch in Rostock rechnen müssen. Deutschlandweit sehen wir diese Entwicklung auch in Regionen, in denen keine Öffnungen vorgenommen wurden“, unterstreicht Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. „Durch Einführen des kostenlosen, wöchentlichen Bürgertests und die gestiegene Verfügbarkeit von Selbsttests finden wir nun auch Fälle, die wir vorher nicht gesehen haben. Damit müssen wir umgehen.“

Auswärtige bleiben außen vor
Einwohner, aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städte, in denen die jeweiligen Einrichtungen coronabedingt geschlossen sind, dürfen die bei ihnen geschlossenen Dienstleistungen in Rostock nicht in Anspruch nehmen. Ausnehmen gelten dann, wenn Besucher sich aus familiären Gründen oder berufsbedingt ohnehin im Rostocker Stadtgebiet aufhalten.

Foto: Holger Martens

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